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Tipp der Woche: Inaktive Kontakte rechtssicher ermitteln

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E-Mail-Marketing: Tipp der Woche

Newsletter-Abonnenten, die Ihre E-Mails zwar erhalten, aber nicht lesen, bringen Ihnen herzlich wenig. Besonders ärgerlich: Diese Abonnenten interessierten sich einst für Ihr Unternehmen und Ihren Leistungen – sind somit potenzielle Kunden.

Da im E-Mail-Marketing die Anzahl inaktiver Kontakte im Laufe der Zeit eher zunimmt, ist schnelles Handeln gefragt. Leider gibt es jedoch eine große Hürde bei der Identifikation inaktiver Kontakte: Sie dürfen aus rechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres messen, WER eine E-Mail öffnet oder einen Hyperlink klickt. Außer, Sie holen sich vom betreffenden Kontakt dazu im Voraus eine explizite Zustimmung. Oder aber aus dem Hyperlink geht erkennbar hervor, dass das Klicken einen personenbezogenen Prozess anstößt.

Mein Tipp der Woche: Setzen Sie genau solche „personalisierte Hyperlinks“ ein, um inaktive Kontakte zu identifizieren! Anders als konventionelle Hyperlinks a) sprechen Sie darin den Empfänger persönlich an und b) beschreiben Sie einen durch Reaktion des Empfängers verbundenen Prozess. Ein gutes Beispiel ist der personalisierte Abmeldelink, wir Sie ihn aus fast jedem Newsletter kennen. („Klicken, Sie hier, um sich vom Newsletter abzumelden.“)

Bei der Gestaltung neuer Reaktionsprozesse ist Ihre Kreativität gefragt. Die Art der Reaktion nutzen Sie am besten auch für Ihre Reaktivierungskampagne.

Hier ein paar Beispiele, die mir spontan einfallen:

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Doch Vorsicht: Nicht jeder Prozess impliziert einen Bezug zum Abonnenten. So sind z.B. Umfragen oder Abstimmungen in der Praxis üblicherweise anonym und daher für personalisierte Hyperlinks ungeeignet, sofern Sie nicht klar und deutlich darauf hinweisen, dass Sie zu der Reaktion personenbezogene Daten speichern werden:

Klicken Sie hier, um für den Weltfrieden abzustimmen.

Um hingegen noch klarer herauszustellen, dass die Reaktion personenbezogen festgehalten wird, können Sie auch die Empfängeradresse (oder den Namen) in den Wortlaut inkludieren:

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Setzen Sie solche Links ruhig wiederholt ein – auch in Folge-E-Mails. Abonnenten, die trotz Erhalt Ihrer E-Mails (außerhalb des Spamordners) wiederholt nicht klicken,
  • öffnen Ihre E-Mails offenbar nie (Betreff optimieren) oder

  • sind inaktiv (Bestandteil weiterer Aktionen).


Achtung: Dieser Blogbeitrag kann keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Auf Wunsch stelle ich aber gern einen Kontakt zu unserer Fachanwältin her.



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